Am 09. Januar 2024 wurde der Beschluss des BVerfG v. 18. Dezember 2023 (2 BvR 1368/23) in Sachen >Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen in die Türkei< veröffentlicht: Der Verfassungsbeschwerde wurde stattgegeben – sie ist offensichtlich begründet.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-003.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/rk20231218_2bvr136823.html

Der Beschwerdeführer wurde in dem Verfahren gemeinsam von Dr. Franziska Meyer und Dr. Martin Rademacher (Düsseldorf) vertreten. In der Türkei wird gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln ermittelt und es wurde ein Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung gestellt.  Das Oberlandesgericht Celle hat die Auslieferung des Beschwerdeführers für zulässig erklärt und einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung abgelehnt, obwohl seine persönliche Anwesenheit in der Hauptverhandlung nicht gewährleistet wird. Das BverfG hat nun zugunsten der Argumentation der Verteidigung entschieden: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektive Verteidigung gem. § 19 Abs. 4 GG. In einem fairen Verfahren muss das Recht auf persönliche Teilnahme gelten.

Die Kanzlei ist  “zwischen den Jahren” (27. bis 29.12.2023) jeweils nur von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr besetzt.

Bei strafrechtlichen Notfällen verwenden Sie bitte unsere Notfallnummer.

Am 27.11.2023 hat vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu dem Entwurf für ein Bundespolizeibeauftragtengesetz stattgefunden. RAin Voigt war als Sachverständige geladen. Einen Mitschnitt der Anhörung finden Sie hier. Die Stellungnahme von Frau Voigt können Sie hier abrufen.

Der Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltverein, dessen Vorsitzende RAin Lea Voigt ist, hat sich an einem Forschungsprojekt zur Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung beteiligt. Am 17.11.2023 wurden in Berlin von Prof. Dr. Mark Zöller, Prof. Dr. Robert Esser und RAin Lea Voigt die Ergebnisse vorgestellt und im Anschluss im Rahmen einer hochkarätig besetzen Gesprächsrunde mit Vertreter*innen der Ampel-Koalition und der Opposition diskutiert. Einen Bericht von der Veranstaltung und einen Live-Mitschnitt finden Sie hier.

Das u. a. von Prof. Dr. Schlothauer begründete und nun von Dr. Frank Nobis, Dr. Lara Wolf und Lea Voigt weitergeführte Standardwerk zur Untersuchungshaft in der Reihe “Praxis der Strafverteidigung” (“gelbe Reihe”) ist Anfang November 2023 in 6. Auflage im C.F.Müller-Verlag erschienen.

Am 20. Oktober 2023 wurde der Beschluss des BVerfG v. 25. September 2023 (1 BvR 2219/20) in Sachen >Forschungsfreiheit vs. Staatsanwaltliche Beschlagnahme von Forschungsunterlagen< veröffentlicht: Die Verfassungsbeschwerde wurde (nach dreieinhalb Jahren!) aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, in der Sache hatte sie jedoch Erfolg.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/09/rk20230925_1bvr221920.html

Der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Mark Stemmler (Universität Erlangen), wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne vertreten. Sein Kommentar: In puncto Zulässigkeit hat die 1. Kammer des Ersten Senats viel zu kleinlich entschieden; in der Sache hat sie uns weitgehend Recht gegeben und der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit einen großen Dienst erwiesen in der Abwehr polizeilicher und strafjustizieller Zugriffe auf Forschungsunterlagen: Konkret ging es um die Durchsuchung des Lehrstuhls des Beschwerdeführers und die Beschlagnahme der Mitschriften von Interviews, die im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Strafgefangenen geführt worden waren.

Am Montag, 06. November 2023, findet vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages in Berlin eine Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Cannabis-Gesetz statt. Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil Helmut Pollähne wird für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) daran teilnehmen. Seine schriftliche Stellungnahme vorab findet sich auf der RAV-Homepage: https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/gesetzentwurf-der-bundesregierung-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-984

Ein Kritiker der sog. Querdenken-Bewegung war angeklagt, die Teilnehmer*innen einer solchen Versammlung als Rassisten, Nazis, Impfgegner etc. beleidigt zu haben. Das Amtsgericht Bremen sprach ihn auf Antrag von RAin Lea Voigt von diesem Vorwurf frei. Die taz hat über den Fall berichtet.

Nachdem im Februar 2023 das 42. Jubiläum der u. a. von RA Prof. Dr. Schlothauer mitgegründeten und heute u. a. von RA Prof. Dr. Pollähne und RAin Voigt verantworteten Zeitschrift “Strafverteidiger” mit einer Festveranstaltung gefeiert wurde, erschienen nun die dortigen Beiträge in der Ausgabe 9/2023. Redaktionsmitglied Prof. Dr. Matthias Jahn berichtet zudem bei LTO unter dem Titel “Neue Deutsche Anwaltswelle” über die Gründung der renommierten Zeitschrift.

Das Amtsgericht Trier (Urt. v. 02.03.2023 – 27c OWi 8041 Js 2838/23) hat sich mit dem Probebetrieb eines auf sog. künstlicher Intelligenz basierenden Verkehrsüberwachungssystems befasst. Konkret ging es um die Verwertbarkeit der “Erkenntnisse” des Systems in einem Bußgeldverfahren. Die Entscheidung hat RAin Voigt mit Blick auf verfassungsrechtlichen und die praktischen Implikationen im juris Praxisreport Strafrecht 19/2023 besprochen.