42 jähriges Jubiläum der Zeitschrift “Strafverteidiger” (StV)

Im Januar 1981 erschien das erste Heft des >Strafverteidiger< – die für 2021 geplante Geburtstagsfeier musste coronabedingt zweimal verschoben werden, fand nun aber am 10. Februar 2023 tatsächlich statt, und zwar auf Einladung des Verlages (Wolters Kluwer Deutschland) in deren Räumlichkeiten in Köln-Hürth unter reger Beteiligung von mehr als 80 geladenen Gästen.

Das Symposium stand – nach einem einleitenden Festvortrag von RA Prof. Dr. Rainer Hamm zum „zeitbedingten Rahmen der Verteidigung und seinem Einfluss auf das Entstehen des Strafverteidiger“ – ganz im Zeichen der aktuellen Betrachtung zentraler Themen des 1. Strafverteidiger-Jahrgangs unter Beteiligung der damaligen Autoren.

RA Dr. Gerhard Strate/Hamburg resümierte anhand seines Beitrages „Pflichtverteidigung bei Ausländern“ (StV 1/81) die Anfänge der Redaktionsarbeit; die Kollegin Dr. Jenny Lederer/Essen belegte kenntnisreich die Aktualität des Themas und wies auf weiterhin ungelöste Defizite hin.

RA Johann Schwenn/Hamburg rekapitulierte seinen Beitrag „Was wird aus dem Beweisantrag?“ (StV 12/81), exzellent fortgeschrieben durch den Kollegen Prof. Dr. Ali Nourouzi/Berlin.

Prof. Dr. Dr. Ingo Müller/Berlin nahm seinen Beitrag „Horst Herolds Schöne Neue Welt“ (StV 4/81) zum Anlass, noch einmal die StPO-Geschichte der Zeit nach 1945 nachzuzeichnen; die Kollegin und Partnerin unserer Sozietät Lea Voigt unterstrich in ihrem Beitrag die Aktualität der Thematik.

Die Beiträge der Referent*innen werden in einer der nächsten Strafverteidiger-Ausgaben dokumentiert.

Fazit der Redaktion (zu der neben RAin Lea Voigt auch RA Prof. Dr. iur. habil Helmut Pollähne gehört) und des Beirats (dem auch RA Prof. Dr. Reinhold Schlothauer angehört): Auf diese Geschichte können wir stolz sein und der Strafverteidiger ist so lebendig und wichtig wie eh und je.