Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Berufungs- und Revisionsverfahren und ggf. in Strafvollstreckung und -vollzug. Auch für Zeugen und Einziehungsbeteiligte im Strafverfahren sind wir als Rechtsbeistände tätig.

 

Allgemeines Strafrecht

Selbstverständlich sind Joester & Partner im Bereich des sog. Kernstrafrechts tätig. Hierzu zählen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte ebenso wie z. B. Diebstahls- und Raubvorwürfe oder Straftaten im Straßenverkehr. Die Partner/innen übernehmen in der Regel, soweit dies erforderlich und sachgerecht ist, auch Pflichtverteidigungen. Befinden sich Mandant/innen in Untersuchungshaft, ist es für uns selbstverständlich, sie kurzfristig in der Haft aufzusuchen und persönlich das weitere Vorgehen zu erörtern. Wir wissen um die besonderen Belastungen, die für die Mandant/innen und ihre Angehörigen mit einer plötzlichen Verhaftung einhergehen.

Wirtschaftsstrafrecht

Die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und Einzelpersonen gerät seit Jahren immer stärker in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden. Häufig geht es um Vorwürfe wie Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben, Insolvenzverschleppung, Bestechung und Bestechlichkeit, Betrug oder Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften im Zusammenhang mit Unfällen im Betrieb. Doch auch Verstöße gegen originär verwaltungsrechtliche Vorschriften beispielsweise aus dem Umwelt-, Datenschutz- oder Lebensmittelrecht können strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Joester & Partner vertreten sowohl Individualbeschuldigte (z. B. Geschäftsführer oder sonstiges Leitungspersonal) als auch Unternehmen in Straf- und Odnungswidrigkeitenverfahren. Auch die rechtliche Vertretung zeugenschaftlich vorgeladener Mitarbeiter/innen übernehmen wir gern.

Medizinstrafrecht

Ärzte/innen und Angehörige von Pflegeberufen sind durch ihre Tätigkeit einem nicht zu unterschätzenden Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung, aber auch für den Bereich des sog. Abrechnungsbetrugs oder wegen des Verdachts datenschutzrechtlicher Versäumnisse. Joester & Partner verfügen über langjährige Erfahrung bei der Vertretung und Verteidigung von medizinischem Personal und der Beratung von Kliniken und niedergelassenen Ärzt/innen. Wir sind es gewohnt , uns in medizinisch komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren alle Möglichkeiten zu nutzen, eine Anklage zu vermeiden. Dies ist vor dem Hintergrund möglicher berufsrechtlicher Konsequenzen gerade für Ärzt/innen von besonderer Bedeutung.

Strafen und Maßregeln: Vollstreckung und Vollzug

Lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden, schließt sich an das sog. Erkenntnisverfahren die Strafvollstreckung an. Auch in dieser Phase stehen wir unseren Mandant/innen nach Kräften zur Seite und verfügen über umfangreiche Expertise auf den Gebieten des Vollstreckungs- und Vollzugsrechts. Die Notwendigkeit anwaltlicher Unterstützung besteht z. B. regelmäßig bei der Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Strafzeitberechnungen, im Zusammenhang mit der Gewährung von Vollzugslockerungen (z. B. Ausgänge oder Aufnahme/Verlegung in den Offenen Vollzug), im Verfahren über die Aussetzung von Strafresten zur Bewährung (nach Verbüßung der Hälfte oder von zwei Dritteln der Strafe) oder bei einem drohenden Bewährungswiderruf. Auch im Bereich der sog. Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus; Sicherungsverwahrung) übernehmen Joester & Partner Mandate. Ebenso im Rahmen von Bewährung und Führungsaufsicht.

Jugendstrafrecht

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre – soweit Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt) gilt anders als bei Erwachsenen primär der sog. Erziehungsgedanke. Der Gesetzgeber trägt hier in gewissem Umfang der Erkenntnis Rechnung, dass (Kriminal-)Strafen auf die weitere Entwicklung junger Menschen beachtliche negative Konsequenzen haben können. Dadurch unterscheiden sich die Logik und die Instrumente des Jugendstrafverfahrens erheblich von derjenigen des Verfahrens gegen Erwachsene. Auch die Verteidigung muss sich darauf einstellen. Joester & Partner sind regelmäßig in Jugendstrafverfahren tätig, kooperieren mit den beteiligten Stellen, insb. der Jugendgerichtshilfe, und behalten selbstverständlich auch die registerrechtlichen Folgen einer Verurteilung (z. B. Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis oder in das Erziehungsregister) bei der strategischen Ausrichtung der Verteidigung im Blick.

Betäubungsmittelstrafrecht

In Verfahren wegen des Besitzes oder des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Btm) sind die Beschuldigten regelmäßig mit ganz erheblichen Strafandrohungen konfrontiert. Dies gilt auch dann, wenn es „nur“ um sog. weiche Drogen geht. Gerade in Btm-Verfahren werden die Möglichkeiten heimlicher Ermittlungen von den Strafverfolgungsbehörden besonders intensiv genutzt (z. B. Telefonüberwachung, Observation, Verdeckte Ermittler, GPS-Tracking); nicht selten wird Untersuchungshaft vollstreckt und auf die Beschuldigten Druck ausgeübt, sich den Ermittlungsbehörden als „Kronzeugen“ anzudienen. Auch auf dem Gebiet des Btm-Strafrechts verfügen Joester & Partner über langjährige Erfahrung und engagieren sich in der Verteidigung. Insbesondere auf prozessuale Probleme wie einer möglichen rechtsstaatswidrigen Tatprovokation oder auf die Rolle einer eigenen Btm-Abhängigkeit des Beschuldigten legen wir dabei ein besonderes Augenmerk.

Einziehungsverfahren

Die sog. Einziehung illegaler Taterträge und -mittel („Vermögensabschöpfung“) erlangt eine immer größere Bedeutung, oft bereits im Ermittlungsverfahren: Die Beschlagnahme von vermeintlich mit Straftaten im Zusammenhang stehenden Vermögenswerten (Geld, Immobilien, Fahrzeuge etc.) kann Beschuldigte und Dritte hart treffen. Häufig ist hier besondere Eile geboten, um beispielsweise die Zahlungsfähigkeit eines Betriebs zu erhalten, dessen Geschäftskonto gepfändet wurde. Joester & Partner vertritt nicht nur Beschuldigte, gegen die (vorläufige) vermögensabschöpfende Maßnahmen verhängt wurden, sondern auch sog. Einziehungsbeteiligte, also Dritte, denen ein Beteiligung an einer Straftat nicht vorgeworfen wird, deren Vermögenswerte aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden gesichert wurden.

Polizeiliche Datenspeicherung

In Zeiten der Digitalisierung wächst auch die Bedeutung staatlicher Datensammlungen. Bürgerinnen und Bürger sollten – insbesondere wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind oder waren – daran denken, dass die Polizei Daten aus diesen Verfahren auch jenseits der Ermittlungsakte speichert und ggf. weit über den Abschluss des Verfahrens hinaus vorhält. Ob dies der Fall ist, lässt sich durch Auskunftsersuchen bei den verschiedenen Polizeibehörden in Erfahrung bringen. Joester & Partner unterstützt Sie dabei gern und berät Sie, ob mit Aussicht auf Erfolg die Löschung bestimmter Daten verlangt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Revisionsverfahren und Verfassungsbeschwerden

Joester & Partner verteidigen in allen Instanzen, dazu gehören selbstverständlich auch Revisionsverfahren und – wo sinnvoll und erfolgversprechend – Beschwerden vor den Verfassungsgerichten der Länder oder dem Bundesverfassungsgericht (insb. auch in Vollstreckungs- und Vollzugsangelegenheiten). Es ist unser Anspruch, auch bei kurzen Fristen eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Durchdringung der sich stellenden rechtlichen Fragen sicherzustellen.