Prof. Dr. Reinhold Schlothauer

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Partner
E-Mail: schlothauer@strafverteidiger-bremen.de
Schwerpunkte: Arztstrafrecht | Eigentums- und Vermögensdelikte | Korruptionsstraftaten | Revisionsrecht | Schifffahrts- und Industrieunfälle | Wirtschaftsstrafrecht

In fünfundvierzigjähriger Praxis als aktiver Strafverteidiger hat sich gezeigt, dass sich durch ein argumentatives Vorgehen die Interessen des verteidigten Mandanten am effektivsten wahrnehmen lassen. Nur wenn es gelingt, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht von der Richtigkeit der zu Gunsten des Mandanten sprechenden Rechtspositionen zu überzeugen, nur wenn es gelingt, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht von der Notwendigkeit der Aufklärung aller zu Gunsten des Mandanten sprechenden Tatsachen zu überzeugen, kann das für den Mandanten optimale Verteidigungsergebnis erreicht werden. Besteht allerdings keine Bereitschaft, die Argumente der Verteidigung zur Kenntnis zu nehmen, besteht keine Bereitschaft, eine vorgefasste Meinung zu überdenken, besteht keine Bereitschaft, die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, müssen mit Hilfe der seinem Schutz dienenden gesetzlichen Vorkehrungen seine Interessen notfalls auch konfrontativ verteidigt werden.

Vita

  • 1948 geboren in Eschwege an der Werra
  • 1966 High School Diploma in Olean, N.Y., USA
  • 1967 Abitur in Eschwege. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität Marburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
  • 1972 Erstes Staatsexamen in Köln. Danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat)
  • 1976 Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Dr. Ulrich K. Preuß (Universität Bremen) zum Thema „Neuere Ansätze zur Methodik der Verfassungsinterpretation.“
  • 1976 Zweites Staatsexamen in Hamburg
  • 1976 bis 1985 Anwaltlicher Mitarbeiter bei dem Strafverteidiger Heinrich Hannover, Bremen
  • 1981 bis 2016 Mitglied der Redaktion der Monatszeitschrift STRAFVERTEIDIGER
  • seit 1986 Rechtsanwälte Joester & Partner
  • seit 1994 Honorarprofessor an der Universität Bremen für Strafprozessrecht und Strafrecht
  • seit 1997 Fachanwalt für Strafrecht
  • 2004 bis 2015 berufenes Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer

Veröffentlichungen

  • 1979 Zur Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit
  • 1984 ff. Die Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht (Mitherausgeber und Mitbearbeiter)
  • 1988 Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Verteidiger, 2. Aufl. 1998
  • 1992 Untersuchungshaft (Mitautor Weider, ab 5. Aufl. Nobis), 2. Aufl. 1996, 3. Aufl. 2001, 4. Aufl. 2010, 5. Aufl. 2016
  • 1993 Kommentar zur Strafprozessordnung/Reihe Alternativkommentare (Mitbearbeiter)
  • 2008 Verteidigung im Revisionsverfahren (Mitautor Weider, ab 3. Aufl. Wollschläger), 3. Aufl. 2018
  • 2010 Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren (Mitautoren Niemöller, Weider)
  • 2014 Mitherausgeber und Mitautor des Münchener Anwaltshandbuchs Strafverteidigung, 3. Aufl. 2022
  • Zahlreiche Beiträge auf dem Gebiet des Strafprozess- und Strafrechts in Sammelwerken und Zeitschriften.

Lehrveranstaltungen

  • Lehrveranstaltungen an der Universität Bremen zum Strafverfahrens- und Strafrecht
  • Dozent an der DeutscheAnwaltAkademie
  • Regelmäßiger Referent für Fortbildung von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Strafrichtern

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Vereinigung Bremer und Niedersächsischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Auszeichnungen

  • 2001 Max-Alsberg-Preis (gemeinsam mit Lüderssen und Weider als Redaktion der Zeitschrift STRAFVERTEIDIGER)
  • 2018 Festschrift zum 70. Geburtstag (Hrsg. Barton, Fischer, Jahn, Park)

Beratungssprachen

Deutsch und Englisch

Sekretariat