Prof. Dr. Christian Laustetter

Hochschulprofessor | Verteidiger gem. § 138 StPO

Herr Prof. Dr. Laustetter ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer an der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen als Verteidiger gem. § 138 StPO tätig und verfügt u. a. durch seine frühere Tätigkeit als Staatsanwalt über besondere Expertise auf dem Gebiet des Vermögensabschöpfungsrechts. Im Rahmen seiner Promotion hat sich Herr Prof. Dr. Laustetter mit der strafrechtlichen Regulierung von Glücksspiel beschäftigt.

Vita

Ab 2003 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen

2008 Erste Juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Bremen

2008 bis 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht einschließlich Grundlagen und Nebengebiete, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Felix Herzog, Universität Bremen, sowie am Bremer Forschungszentrum Geldwäschekriminalität (bfog)

2011 Promotion über ausgewählte Probleme des Glücksspielstrafrechts

2011 bis 2013 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und Zweite Juristische Staatsprüfung

2013 bis 2018 Staatsanwalt in einer Abteilung für allgemeine Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Stade; Richter, u.a. Strafsachen am Amtsgericht sowie in einer großen Strafkammer am Landgericht Stade, zuletzt Staatsanwalt in einer Spezialabteilung für Vermögensabschöpfung und Betäubungsmittelstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Stade

Seit 2018 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichungen

Aufsätze/Anmerkungen

  • Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen beim Straftatbestand des § 261 StGB und bei der selbständigen Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB, in: NZWiSt 2021, 209 (zusammen mit Prof. Dr. El-Ghazi)
  • Jetzt endgültig: Kein Ermessen des Tatgerichts bei der Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht – Anmerkung zu BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 20.01.2021 – GSSt 2/20, in: jurisPR-StrafR 16/2021 Anm. 5
    – Zur Feststellung des „Beinaheunfalls“ in Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB und der Gefährdung des Straßenverkehrs nach 315c StGB, in: VERKEHR.kompakt – interdisziplinäres Fachmagazin für Verkehrsrecht und begleitende Wissenschaften, 1/2021, 12
  • „Pflichtverteidigung der ersten Stunde“ – Auswirkungen auf die polizeiliche Strafverfolgungspraxis, Kriminalistik 2021, 227 (zusammen mit RAin Voigt)
  • Die Neuregelungen zur Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren und ihre Auswirkung auf die Beschuldigtenvernehmung als Herausforderung für die eingriffsrechtliche Lehre in: Basten/Klein (Hrsg.), Beiträge zum Eingriffsrecht, Band 1 (2021), S. 162-180
  • Rechtsschutz gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 111i Abs. 2 StPO – Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 10.06.2020, 5 ARs 17/19, in: jurisPR-StrafR 16/2020, Anm. 1
  • Fahrlässigkeitsstrafbarkeit von JVA-Bediensteten wegen eines Tötungsdelikts eines Inhaftierten während einer vollzugsöffnenden Maßnahme – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.11.2019, 2 StR 557/18, in: jurisPR-StrafR 17/2020, Anm. 5
  • Tatrichterliche Feststellungen zur Medikamentenklausel nach § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels nach § 24a Abs. 2 oder Abs. 3 StVG – Anmerkung zu OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2019 – 2 Ss OWi 1607/18, in: jurisPR-StrafR 16/2019 Anm. 4
  • Straf- und eingriffsrechtliche Analyse zum „Upskirting“, in: Polizei Info Report 5/2019, 15-18
  • Voraussetzungen zum Absehen von einer Einziehung des Tatertrages nach den §§ 73 ff. StGB – Anmerkung zu AG Kehl, Beschluss vom 28.11.2017 – 3 Cs 308 Js 10383/17, in: jurisPR-StrafR 4/2018, Anm. 4
  • Einziehung sichergestellter Taterträge bei Verzicht des Angeklagten auf deren Rückgabe – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.04.2018 – 5 StR 611/17, in: jurisPR-StrafR 12/2018, Anm. 5
  • Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist infolge verspäteter Rücksendung von Akten nach gewährter Akteneinsicht – Anmerkung zu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2018 – OLG 21 Ss 515/18 (B), in: jurisPR-StrafR 25/2018 Anm. 3
  • Antragsrecht des Verletzten bei Haus- und Familiendiebstahl – Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 21.12.2016 – 3 StR 453/16 (zusammen mit Mohamad El-Ghazi), in: jurisPR-StrafR 11/2017, Anm. 2
  • Dr. h.c. of Motivation – zur Strafbarkeit des Führens ausländischer kirchlicher Ehrendoktortitel nach § 132a StGB, in: Juristische Rundschau (JR) 2013, 93-100 (zusammen mit Caroline Beige)
  • Gemeinsame Betriebsstätte im Wettkampfsport – Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 – 4 U 256/11, in: NZS 2013, 106
  • Die Abgrenzung des strafbaren Glücksspiels vom straflosen Geschicklichkeitsspiel, in: Juristische Rundschau (JR) 2012, 507-513
  • Schmutziges Geld und Geldwäsche im Fußballsport – Problemfelder und Prävention, in: SpuRt, Zeitschrift für Sport und Recht, Jg. 17 (2010), S. 90 – 94 (zusammen mit Temba Hoch und Felix Herzog)
  • Zum Begriff der Fahruntüchtigkeit und zum Körperverletzungs- und Tötungsvorsatz bei rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.4.2008 – 4 StR 639/07, in: Juristische Rundschau (JR) 2009, S. 122 – 125 (zusammen mit Felix Herzog)


Monographien

  • Laustetter, Christian/Mertens, Andreas (2020), Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung
  • Laustetter, Christian (2011), Grenzen des Glücksspielstrafrechts

Vorträge

„Die selbständige Einziehung nach § 76a StGB – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung“, Vortrag auf dem 7. Bremischen Anwalts- und Notartag am 14.02.2020 in Bremen