Herr Prof. Dr. Laustetter ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer an der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen als Verteidiger gem. § 138 StPO tätig und verfügt u. a. durch seine frühere Tätigkeit als Staatsanwalt über besondere Expertise auf dem Gebiet des Vermögensabschöpfungsrechts. Im Rahmen seiner Promotion hat sich Herr Prof. Dr. Laustetter mit der strafrechtlichen Regulierung von Glücksspiel beschäftigt.
Ab 2003 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen
2008 Erste Juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Bremen
2008 bis 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht einschließlich Grundlagen und Nebengebiete, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Felix Herzog, Universität Bremen, sowie am Bremer Forschungszentrum Geldwäschekriminalität (bfog)
2011 Promotion über ausgewählte Probleme des Glücksspielstrafrechts
2011 bis 2013 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und Zweite Juristische Staatsprüfung
2013 bis 2018 Staatsanwalt in einer Abteilung für allgemeine Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Stade; Richter, u.a. Strafsachen am Amtsgericht sowie in einer großen Strafkammer am Landgericht Stade, zuletzt Staatsanwalt in einer Spezialabteilung für Vermögensabschöpfung und Betäubungsmittelstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Stade
Seit 2018 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Aufsätze/Anmerkungen
Monographien
„Die selbständige Einziehung nach § 76a StGB – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung“, Vortrag auf dem 7. Bremischen Anwalts- und Notartag am 14.02.2020 in Bremen