RAin Voigt tritt als stellv. Mitglied des Staatsgerichtshofs zurück

RAin Lea Voigt hat dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen und der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft am 12.02.2026 Folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Frau Grotheer,
sehr geehrter Herr Prof. Sperlich,

ich habe mich seinerzeit gerne bereit erklärt, die ehrenvolle Aufgabe des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen zu übernehmen. Als Rechtsanwältin habe ich einen Eid auf die verfassungsmäßige Ordnung abgelegt, wie ich es auch als Richterin getan hätte, wenn der Vertretungsfall eingetreten wäre.

Wie es § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung vorsieht, habe ich als Rechtsanwältin bei meiner Vereidigung aber auch gelobt, meine anwaltlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Dazu gehört für mich als Strafverteidigerin ganz besonders, unabhängig von politischen Opportunitäten die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten zu vertreten und mich, wenn nötig, an ihrer Seite in den Wind zu stellen. In dieser Weise parteilich sein, auch und gerade mit Mandantinnen und Mandanten, die in der Öffentlichkeit keinen guten Ruf genießen, kann ich nur, weil ich einen freien Beruf ausübe. Ich bin – im Rahmen der geltenden Gesetze – keiner Partei, keiner Behörde und keinem Parlament darüber Rechenschaft schuldig, wie ich meinen Beruf ausübe und mit wem ich dabei wie in Kontakt trete.

Das in den letzten Tagen erzeugte öffentliche Klima, in dem sich ein Bremer Rechtsanwalt für seine konkrete anwaltliche Tätigkeit rechtfertigen sollte, weil er zugleich stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs war, zeigt mir, dass sich jedenfalls unter diesen Vorzeichen eine (stellvertretende) Mitgliedschaft beim Staatsgerichtshof nicht länger mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit vereinbaren lässt. So wichtig die Institution des Staatsgerichtshofs und die ehrenamtliche Tätigkeit seiner Mitglieder auch sind und so sehr es mich besorgt, wie der schleichenden Erosion der Verfassungsordnung durch populistische Manöver aus der Mitte des Parlaments und der Exekutive leichtfertig Vorschub geleistet wird, räume ich in dieser Situation meinem Beruf als Strafverteidigerin und damit meinen Mandantinnen und Mandanten den Vorrang ein.

Ich trete daher mit sofortiger Wirkung als stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Voigt
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht