Erfolg vor dem VG Bremen: Mehrstündige Ingewahrsamnahme eines Werder-Fans war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Bremen hat festgestellt, dass die mehrstündige Ingewahrsamnahme eines Werder-Fans vor dem Bundesligaspiel gegen den 1. FC Köln im Jahr 2023 rechtswidrig war.

Nach den Feststellungen des Gerichts lagen keine hinreichenden konkreten Tatsachen vor, die einen Unterbindungsgewahrsam rechtfertigen konnten. Darüber hinaus fehlte es an der erforderlichen Unerlässlichkeit der Freiheitsentziehung, da mildere Maßnahmen – insbesondere ein Platzverweis – nicht ausgeschöpft worden waren. Schließlich wurde die gebotene unverzügliche richterliche Entscheidung unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt aus Art. 104 Abs. 2 GG und § 14 BremPolG nicht herbeigeführt.

Rechtsanwalt Nils Dietrich hat für seinen Mandanten die gerichtliche Feststellung erstritten und dabei herausgearbeitet, dass der schwerwiegende Eingriff in dessen Freiheitsgrundrecht rechtswidrig war – mit Erfolg.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 27. Mai 2026 (Az. 2 K 1135/24) ist noch nicht rechtskräftig.