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Schwerpunkte: | Arztstrafrecht | Eigentums- und Vermögensdelikte | Korruptionsstraftaten | Revisionsrecht | Schifffahrts- und Industrieunfälle | Wirtschaftsstrafrecht |
In fünfundvierzigjähriger Praxis als aktiver Strafverteidiger hat sich gezeigt, dass sich durch ein argumentatives Vorgehen die Interessen des verteidigten Mandanten am effektivsten wahrnehmen lassen. Nur wenn es gelingt, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht von der Richtigkeit der zu Gunsten des Mandanten sprechenden Rechtspositionen zu überzeugen, nur wenn es gelingt, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht von der Notwendigkeit der Aufklärung aller zu Gunsten des Mandanten sprechenden Tatsachen zu überzeugen, kann das für den Mandanten optimale Verteidigungsergebnis erreicht werden. Besteht allerdings keine Bereitschaft, die Argumente der Verteidigung zur Kenntnis zu nehmen, besteht keine Bereitschaft, eine vorgefasste Meinung zu überdenken, besteht keine Bereitschaft, die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, müssen mit Hilfe der seinem Schutz dienenden gesetzlichen Vorkehrungen seine Interessen notfalls auch konfrontativ verteidigt werden.
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