Erstrittene Entscheidung

Das Landgericht Berlin hat am 14.09.2018 einen Demo-Sanitäter vom Vorwurf der Vermummung, Schutzbewaffnung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Die Verteidigung hat Rechtsanwältin Voigt gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Hawickhorst (Hamburg/Berlin) geführt. Die Entscheidung war von grundlegender Bedeutung, da allen ehrenamtlichen Sanitätergruppen dadurch eine Kriminalisierung drohte. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier