Forschungsfreiheit vor dem BVerfG: Erfolg in der Sache!

Am 20. Oktober 2023 wurde der Beschluss des BVerfG v. 25. September 2023 (1 BvR 2219/20) in Sachen >Forschungsfreiheit vs. Staatsanwaltliche Beschlagnahme von Forschungsunterlagen< veröffentlicht: Die Verfassungsbeschwerde wurde (nach dreieinhalb Jahren!) aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, in der Sache hatte sie jedoch Erfolg.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/09/rk20230925_1bvr221920.html

Der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Mark Stemmler (Universität Erlangen), wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne vertreten. Sein Kommentar: In puncto Zulässigkeit hat die 1. Kammer des Ersten Senats viel zu kleinlich entschieden; in der Sache hat sie uns weitgehend Recht gegeben und der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit einen großen Dienst erwiesen in der Abwehr polizeilicher und strafjustizieller Zugriffe auf Forschungsunterlagen: Konkret ging es um die Durchsuchung des Lehrstuhls des Beschwerdeführers und die Beschlagnahme der Mitschriften von Interviews, die im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Strafgefangenen geführt worden waren.