Am 20. Oktober 2023 wurde der Beschluss des BVerfG v. 25. September 2023 (1 BvR 2219/20) in Sachen >Forschungsfreiheit vs. Staatsanwaltliche Beschlagnahme von Forschungsunterlagen< veröffentlicht: Die Verfassungsbeschwerde wurde (nach dreieinhalb Jahren!) aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, in der Sache hatte sie jedoch Erfolg.
Der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Mark Stemmler (Universität Erlangen), wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne vertreten. Sein Kommentar: In puncto Zulässigkeit hat die 1. Kammer des Ersten Senats viel zu kleinlich entschieden; in der Sache hat sie uns weitgehend Recht gegeben und der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit einen großen Dienst erwiesen in der Abwehr polizeilicher und strafjustizieller Zugriffe auf Forschungsunterlagen: Konkret ging es um die Durchsuchung des Lehrstuhls des Beschwerdeführers und die Beschlagnahme der Mitschriften von Interviews, die im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Strafgefangenen geführt worden waren.