Hinweis zur Erreichbarkeit während des Bremer Freimarkts

Während des Bremer Freimarkts (Freitag, 17. Oktober 2025 – Sonntag, 2. November 2025) ist die Erreichbarkeit unserer Kanzlei mit dem Auto aufgrund von Sperrungen rund um die Bürgerweide eingeschränkt.

Die angrenzenden Parkflächen auf der Bürgerweide sind belegt, das Parkhaus Bahnhof Nordausgang durch die Sperrung der Theodor-Heuss-Allee ggf. nicht mit dem Auto erreichbar.

Wir empfehlen Ihnen, auf alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe des Bremer Hauptbahnhofs auszuweichen, die nicht von den Sperrungen betroffen sind, z. B.:

      •        Parkhaus City Gate Bremen, Breitenweg 3A, 28195 Bremen
      •        Parkhaus Hillmannplatz, Hillmannstraße 2-4, 28195 Bremen
      •        Parkhaus am Fernbusterminal, Beim Handelsmuseum 4, 28195 Bremen
      •        Parkhaus Postamt 5 Bremen, An d. Weide 50a, 28195 Bremen

 

Von dort erreichen Sie unsere Kanzlei in wenigen Minuten zu Fuß.

Wir danken für Ihr Verständnis.