Justizopfer nicht auch noch zur Kasse bitten

Auf LTO hat Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne die Entscheidung der bayrischen Justiz kritisiert, dem Schadensersatzanspruch des 13 Jahre zu Unrecht inhaftierten und inzwischen rechtskräftig vom sog. „Badewannenmord“ freigesprochenen Manfred Genditzki  gegenüber Forderungen des Vollzuges (für Kost & Logis sowie Arbeitsentgelt-Zahlungen) aufzurechnen.

Der Artikel ist abrufbar unter:https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/haftentschaedigung-vorteilsausgleich-manfred-genditzki-justizopfer