KI-gestützte Verkehrsüberwachung

Das Amtsgericht Trier (Urt. v. 02.03.2023 – 27c OWi 8041 Js 2838/23) hat sich mit dem Probebetrieb eines auf sog. künstlicher Intelligenz basierenden Verkehrsüberwachungssystems befasst. Konkret ging es um die Verwertbarkeit der “Erkenntnisse” des Systems in einem Bußgeldverfahren. Die Entscheidung hat RAin Voigt mit Blick auf verfassungsrechtlichen und die praktischen Implikationen im juris Praxisreport Strafrecht 19/2023 besprochen.