In einem in der medstra 2021, 22 ff. erschienen Beitrag „Grundrecht auf effektive Strafverfolgung bei rechtswidriger Fixierung?“ kritisiert RA Prof. Dr. Helmut Pollähne die Rechtsprechung des BVerfG zu einem grundrechtsgleichen Anspruch auf effektive Strafverfolgung: Gerade in Fällen, wo ein solcher Anspruch (nicht zuletzt in der Argumentation des BVerfG) einen Sinn ergeben könnte, versagt jene Rechtsprechung, nämlich bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen Träger der staatlichen Gewalt (Polizisten, Soldaten, Richter etc.).