Reform der Pflichtverteidigung

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukas Theune, Berlin, hat Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne am 30.11.2018 für den RAV eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des BMJV für ein „Gesetz zur Neuregelung der Rechts der notwendigen Verteidigung“ und ein „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ erarbeitet. Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.