Vom 20. bis zum 22. März 2020 findet der 44. Strafverteidigertag in Berlin statt. Mit regelmäßig weit über 700 Teilnehmer_innen ist der Strafverteidigertag inzwischen der größte und bedeutendste Jahreskongress der Strafverteidiger_innen. RA Prof. Dr. Pollähne wird dort in der Arbeitsgruppe 2 zur “Verfahrenskultur im Strafbefehlsverfahren – Folgen des fehlenden Verschlechterungsverbots und des auf § 244 Abs. 2 StPO reduzierten Beweisantragsrechts” referieren.